Fragen und Antworten zum Carsharing-Auswahlverfahren
Stand: 30.09.2026
Im Rahmen des Auswahlverfahrens sind Fragen eingegangen, die für alle am Verfahren interessierten Anbieter von Bedeutung sind. Die Fragen und Antworten werden nachfolgend veröffentlicht.
Frage 1: §21: Wann / auf welchem Weg / mit welchem Vorlauf ist die Absicht zum öffentlichen Laden mitzuteilen?
Antwort: Für die Mitteilung der Absicht zum öffentlichen Laden ist keine feste Frist vorgesehen. Der Erlaubnisnehmer soll die Absicht sowie die gewünschten Stellflächen möglichst frühzeitig mitteilen. Eine formlose Mitteilung per E-Mail unter Angabe der gewünschten Standorte ist hierfür ausreichend. Die Mitteilung kann beispielsweise im Rahmen der verbindlichen Interessenbekundung erfolgen, damit die erforderlichen Abstimmungen, insbesondere hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung, rechtzeitig erfolgen können.
Frage 2: Sollte es in §22 (5) nicht heißen „Gilt abweichend von Abs. (3) und Abs. (4) folgendes…“ (statt Verweis auf Absatz (5) und (6))?
Antwort: Der Hinweis ist zutreffend. Hier muss auf Abs. 3 und Abs. 4 verwiesen werden. Der Verweis wird vor Vertragsschluss entsprechend angepasst.
Frage 3: Was für Fundamente werden verbaut? Werden an den Standorten, welche bereits mit Ladeinfrastruktur ausgestattet waren, die bestehenden Fundamente weiterverwendet, oder können diese auch getauscht werden, sollten diese nicht mit unseren Ladesäulen kompatibel sein?
Antwort: Bei den bereits mit Ladeinfrastruktur ausgestatteten Standorten ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Fundamente aufgrund der neuen Ladesäulen ausgetauscht werden müssen. Ob eine Weiternutzung möglich ist, kann erst nach Kenntnis des konkreten Ladesäulenmodells geprüft werden. Für die geplanten neuen Fundamente ist grundsätzlich der Einbau von Kunststoff-Universal-Fundamenten vorgesehen, die für die meisten Ladesäulen geeignet sind. Die Kompatibilität mit den vorgesehenen Ladesäulen wird vor dem Einbau abgestimmt. Sollte diese nicht gegeben sein, besteht auch die Möglichkeit, dass der Carsharing-Anbieter die erforderlichen Fundamente bereitstellt und diese durch die Stadt eingebaut werden.
Anbei erhalten Sie bereits das Datenblatt der vorgesehenen Fundamente, sodass Sie die Kompatibilität mit den von Ihnen vorgesehenen Ladesäulen bereits vorab prüfen können.