Tierquälerei anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Zuständigkeit
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Polizeirevier Friedrichshafen
Ehlersstraße 35
88046 Friedrichshafen
Tel. 07541 701-0
Fax 07541 701-3090
FRIEDRICHSHAFEN.PREV@polizei.bwl.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Ablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg