Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Zuständigkeit
Finanzamt Friedrichshafen
Ehlersstr. 13
88046 Friedrichshafen
Tel. 07541/706-0 (Zentrale)
Fax 07541/706-111
poststelle-61@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Ablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Sonstiges
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Fristen
innerhalb eines Monats
Erforderliche Unterlagen
Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Bezugsort
Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.
Freigabevermerk
08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg