Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Zuständigkeit
Abteilung Standesamt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2171
standesamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Standesamt – Außenstelle Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-140
Tel. +49 7541 507-141
standesamt@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Standesamt – Außenstelle Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-11 oder +49 7544 95900-12
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
- die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
- asylberechtigt,
- staatenlos,
- heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
- ausländischer Flüchtling.
Ablauf
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
- die Eltern der verstorbenen Person
- ihre Kinder
- ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
- Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Kosten
- EUR 80,00
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg