Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Zuständigkeit
Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
Tel. 022899 / 358-0 oder<br>
0221 / 758-0
Fax 22899 / 358-2823
poststelle@bva.bund.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Ablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Registrierschein
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Rechtsgrundlage
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 4 Spätaussiedler
- § 5 Ausschluss
- § 7 Grundsatz
- § 15 Bescheinigungen
Bezugsort
Friedland
Freigabevermerk
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg