Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?
Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.
Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
- Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
- Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
von der zuständigen Stelle zu erfragen
Zuständigkeit
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Ablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Sonstiges
s.o.
Fristen
Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.
Erforderliche Unterlagen
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 10.10.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg