Leistung nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz für Mitwirkende beantragen

Sie haben als Mitwirkende im Katastrophenschutz, also vor allem als Gemeinde mit ihrer Gemeindefeuerwehr oder als Hilfsorganisation, an einer dienstlichen Veranstaltung des Katastrophenschutzes teilgenommen. Hierdurch hatten Sie Aufwendungen, die Sie nun ersetzt haben wollen. Dies können zum Beispiel Fahrtkosten oder die Kosten für die Nachbeschaffung von Material sein, das in einem Katastrophenschutzeinsatz verbraucht wurde.

Zuständigkeit

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es muss eine Heranziehung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgt sein. Hierdurch sind bestimmte Auslagen entstanden.

Ablauf

  • Heranziehung erfolgt.
  • Auslagen entstehen.
  • Auslagen werden durch die Mitwirkende gegebenenfalls der Katastrophenschutzbehörde geltend gemacht.
  • Katastrophenschutzbehörde prüft und zahlt aus.

Sonstiges

Keine

Fristen

Reichen Sie den Antrag unverzüglich ein.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

22.10.2026 Innenministerium Baden-Württemberg