Die Stadtverwaltung und die städtischen Einrichtungen haben während des Seehasenfestes teils geänderte Öffnungszeiten. Komplette Nachricht anzeigen
Der Bürgerservice am Adenauerplatz (Bürgeramt und Ausländeramt) bleibt am Samstag, 18. Juli, geschlossen. Am Seehasenmontag, 20. Juli, schließen alle städtischen Dienststellen bereits um 11 Uhr.
Kraftfahrzeug - Verkauf melden
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde unverzüglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.
Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.
Zuständigkeit
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft.
Ablauf
- Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen.
- Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat.
- Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben.
- Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.
Sonstiges
Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
Verwenden Sie am besten einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten.
Legen Sie diesen möglichst vollständig ausgefüllt der Zulassungsbehörde vor.
Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.
Fristen
Unverzüglich
Erforderliche Unterlagen
Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)
Kosten
Keine
Rechtsbehelf
Keiner
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
- § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
Freigabevermerk
25.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg