Kleingärten
Auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen gibt es rund 250 Kleingärten die durch das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) der Stadt Friedrichshafen verwaltet werden. Diese Gärten sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Interessenten an einem Kleingarten können sich im AVL melden und auf die Warteliste setzen lassen.
Zudem gibt es vier Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, die per Generalpachtvertrag an Kleingartenvereine vergeben sind. Die Kleingartenvereine verwalten die Anlagen.
Die vier Kleinanlagen auf dem Stadtgebiet Friedrichshafen:
Kleingartenanlage „Rotachbogen“
Der Verein der Kleingartenanlage Rotachbogen wurde 1977 gegründet. Die Gartenanlage hat auf knapp 1 Hektar Größe 22 Gärten. Der Verein hat erfolgreich bei Landeswettbewerben teilgenommen.
Ansprechpartner: Wolfgang Ott, Tel. +49 (0)7541 71407, ott.wolfg@googlemail.com
„Seeblick“ Manzell
Der Verein wurde 1980 gegründet. Die 33 Parzellen verteilen sich auf einer Fläche von 1,4 Hektar.
Ansprechpartner: Siegfried Biggör, Tel. +49 (0)160 91117113, siegfriedbiggoer60@gmail.com
Kleingartenanlage „Hinteresch“
Der Verein wurde 1984 gegründet. Die Gartenanlage hat 34 Parzellen auf 1,1 Hektar.
Ansprechpartner: Erwin Marezki, Tel. +49 (0)7541 51280, erwin.marezki@gmx.de
Kleingartenanlage „Kitzenwiese“
Der Verein wurde 1992 gegründet. Die Gartenanlage hat 36 Kleingärten auf 1,5 Hektar.
Ansprechpartner: Peter Gänßler, Tel. +49 (0)176 30170580, kitzenwiese-fn@online.de
Zuständigkeit
Herr Dilger
Abteilung Liegenschaften
Gebäude: Technisches Rathaus
Tel. +49 7541 203 4215
p.dilger@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Kleingärten, die durch die Stadt verwaltet werden, können nur an Interessierte verpachtet werden, die ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Die Kleingartenvereine sind frei in ihrer Entscheidung, an wen verpachtet wird.
Ablauf
Kommt es zu einer Kündigung eines Kleingartens, wird dieser dem nächsten Interessenten auf der Warteliste angeboten. Die Warteliste umfasst derzeit rund 400 Personen. Da die Fluktuation bei den Kleingärten sehr gering ist und es kaum Kündigungen gibt, ist die Wartezeit sehr lang. Sie liegt zwischen zehn und 15 Jahren. Die Zahlung eines Ablösebetrags für die (meist) vorhandene Gartenhütte und Gerätschaften ist üblich.
Die Vereine in den Gartenanlagen verwalten sich selbst. Sie können selbst entscheiden, an wen ein freies Grundstück vergeben wird. Auf die städtische Warteliste können sie bei Interesse zurückgreifen.
Sonstiges
Weitere Informationen: Bezirksverband der Gartenfreunde Ravensburg
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt, die Anmeldung kann telefonisch vorgenommen werden.
Kosten
Der Pachtzins für die städtischen Schrebergärten bemisst sich nach der Größe der jeweiligen Gartenparzelle und liegt zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr.
Rechtsgrundlage
Das Bundeskleingartengesetz gilt für die Anlagen. In den jeweiligen Kleingartenanlagen gelten zudem die jeweiligen Vereinssatzungen.
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 03.07.2024