Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs-und Abwasserbeseitigungseinrichtungen – Beiträge zahlen
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
Zuständigkeit
Frau Schumacher
Abteilung Finanzen / Vermögen / Verwaltung
Abteilungsleiterin Finanzen, Vermögen, Verwaltung
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum 2.38
Tel. +49 7541 203 4810
r.schumacher@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Ablauf
Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann oder sich für Ihr bereits angeschlossenes Grundstück die bauliche Nutzbarkeit erhöht.
Hinweis: Die Gemeinde kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
Kosten
Der Beitrag richtet sich nach dem in der Abwassersatzung der Gemeinde festgelegten Beitragssatz pro Maßstabseinheit.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen 06.06.2024