Führungszeugnis (erweitert) beantragen
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Am häufigsten werden folgende Führungszeugnisse gewünscht:
- das Führungszeugnis (N) für private Zwecke
- das Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Erzieher oder Erzieherin
- Lehrer oder Lehrerin
- Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
- Bademeister oder Bademeisterin
- Sporttrainer oder Sporttrainerin
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.
Die Eintragungen werden nach Ablauf bestimmter Fristen aus dem Register gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: Keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Das polizeiliche Führungszeugnis kann mit dem elektronischen Personalausweis auch online beantragt werden.
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52140
Tel. +49 7541 203 52142
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52157
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn es per Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Fällen benötigt wird. Diese Fälle sind:
- Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII
- Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
- Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen
Ablauf
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es direkt vom Bundesamt für Justiz mit der Post.
Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, das Behördenführungszeugnis vorher einzusehen. Es wird dann zunächst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Der Weitergabe können Sie widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.
Hinweis: Wenn Sie nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen.
Sonstiges
Umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten dazu.
Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
- zusätzlich bei Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Hinweis: Werden Sie aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, sollte diese Aufforderung eine schriftliche Bestätigung enthalten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Kosten
13 Euro
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.08.2015