Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragen
- "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg
- Allgemeine Hinweise für den lebensmittelrechtlichen Status von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Lebensmitteln (PDF) die nicht unter die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für Lebensmittelunternehmen fallen" erstellt. Der Leitfaden dient den Behörden als Empfehlung. Er ist nicht rechtsverbindlich.
Zuständigkeit
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.
Ablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Sonstiges
Keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg