Bereitstellung von Bauakten oder Gebäudestatik

Bauakten bestehender Gebäude sowie bei Bedarf die Gebäudestatik werden im Archiv des Bauordnungsamtes aufbewahrt. Als Eigentümer bzw. Bevollmächtigter besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen bzw. diese für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr auszuleihen.

Zuständigkeit

Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4701

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, z. B. als Eigentümer (Nachweis z. B. durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)eines Gebäudes oder einer Wohnung oder als Architekt / Statiker mit einer Vollmacht des Eigentümers.

Ablauf

Die Einsicht können Sie formlos beantragen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Richten sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.