Bereitstellung von Bauakten oder Gebäudestatik
Bauakten bestehender Gebäude sowie bei Bedarf die Gebäudestatik werden im Archiv des Bauordnungsamtes aufbewahrt. Als Eigentümer bzw. Bevollmächtigter besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen bzw. diese für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr auszuleihen.
Zuständigkeit
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, z. B. als Eigentümer (Nachweis z. B. durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)eines Gebäudes oder einer Wohnung oder als Architekt / Statiker mit einer Vollmacht des Eigentümers.
Ablauf
Die Einsicht können Sie formlos beantragen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Richten sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.