Altersrente - Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie Ihre Rentenansprüche ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Beachten Sie, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wird. Einen Überblick über die Anhebung der Altersgrenze finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Tipp: Um sicherzustellen, dass all Ihre Zeiten, in denen Sie und Ihr Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sowie sonstige Zeiten, die für Rentenansprüche berücksichtigt werden können, Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden, nehmen Sie die Beratungsangebote des für Sie zuständigen Trägers in Anspruch.
Die Umrechnung der auf Ihrem Rentenkonto angesammelten Punkte in eine bestimme Summe, die Ihnen monatlich überwiesen wird, erfolgt nach einem normierten Verfahren.
Wann und in welchen Höhen die Renten angepasst werden, wird bundeseinheitlich durch den Gesetzgeber bestimmt. Die Rentenanpassung erfolgt dann von Amts wegen, das heißt, Sie müssen keine weiteren Anträge stellen.
Tipp: Ausführliche Informationen zu Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Achtung: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes der Rentenversicherung bekannt geben (Meldung von Änderungen an die Rentenversicherung).
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ab der Vollendung Ihres 55. Lebensjahres erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Rentenkonto (das ist die Aufstellung über alle bei der Rentenversicherung gespeicherten Daten über die Zeiten aller Beschäftigungen und Einzahlungen – auch Versicherungsverlauf genannt) lückenlos ist.
Ablauf
Rentenanträge sowie Kontenklärungsanträge können Sie beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abteilung Bürgerservice (bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 07541-203-2150) sowie bei den Ortsverwaltungen Ailingen, Kluftern und Ettenkirch stellen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben. Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen. Sie erhalten die Vordrucke aber auch online oder in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie Ihren Rentenantrag formlos stellen, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Vergessen Sie auch in dem Fall nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
Den ausgefüllten Antrag können Sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden, oder auch bei uns im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice abgeben.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das sogenannte Rentenverfahren. Der Antrag sollte nach Möglichkeit drei Monate vor beabsichtigtem Renteneintritt beim Rentenversicherungsträger eingehen, damit die Rentenzahlung pünktlich beginnen kann.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sollte das Rentenkonto bereits vor der Antragstellung geklärt sein.
Ist das nicht der Fall, können Sie die fehlenden Unterlagen
- beim Rentenversicherungsträger im Original vorlegen,
- bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung im Original vorlegen oder
- beglaubigte Kopien der Unterlagen dem schriftlichen Antrag beifügen.
Beispiele für solche Unterlagen sind:
- Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Aufrechnungsbescheinigungen)
- Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern)
- Eheurkunden bei Namensänderung
- Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
- Nachweise über Erwerbstätigkeit im Ausland
Hinweis: Wenn Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln können oder Sie unsicher sind, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen, nehmen Sie die Beratungsangebote Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 04.01.2019