Tempo 40 auf vielen Hauptverkehrsstraßen
Auf 22 Hauptverkehrsstraßen im Kernstadtbereich soll künftig ganztägig Tempo 40 gelten. Damit sollen die Lärmbelastung reduziert und zugleich die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Feuerwehr und die Busse im Stadtverkehr berücksichtigt werden. Der Gemeinderat hat die neue Bewertung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Stufe 4 am Montag, 5. Oktober, zur Kenntnis genommen.

Betroffen sind die Äußere Ailinger Straße, Ailinger Straße, Albrechtstraße, Eberhardstraße, Eckenerstraße, Ehlersstraße, Flugplatzstraße, Goethestraße, Henri-Dunant-Straße, Hochstraße, Jettenhauser Straße, Keplerstraße, Löwentaler Straße, Maybachstraße, Meistershofener Straße, Montfortstraße, Mühlöschstraße, Paulinenstraße, Ravensburger Straße, Teuringer Straße, Waggershauser Straße und Zeppelinstraße. Dort soll aus Lärmschutzgründen ganztägig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h (statt 30 km/h ganztägig oder nachts) angeordnet werden.
Grundlage ist die erneute Bewertung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Stufe 4. Der Gemeinderat hatte diesen am 20. Oktober 2025 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die vorgesehenen Geschwindigkeitsbeschränkungen möglichst zeitnah, spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026, umzusetzen. Nach dem Beschluss wurden die Auswirkungen auf die Eintreffzeiten der Feuerwehr und den Busverkehr detaillierter untersucht.
Folgen für die Feuerwehr
Die Untersuchung ergab, dass eine flächendeckende Ausweisung von Tempo 30 im Kernstadtbereich in den Zeitbereichen ohne hauptamtliche Besetzung der Feuerwache erhebliche Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfristen der Feuerwehr im Kernstadtbereich hätte, da die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte bei der Fahrt zur Feuerwache die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten müssen. Die Feuerwehr könnte damit in bis zu 108 von 168 Wochenstunden die Hilfsfristen nicht mehr einhalten.
Folgen für die Busse im Stadtverkehr
Auch für die Busse im Stadtverkehr wurden Auswirkungen untersucht. Die Analyse ergab unter anderem mögliche Fahrzeitverlängerungen von bis zu sechs Minuten je Fahrt und Richtung, einen geschätzten Mehraufwand von sechs Prozent sowie den Verlust von Anschlüssen. Außerdem wären zusätzliche Fahrzeuge notwendig und höhere Personalkosten erforderlich.
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedrichshafen hat deshalb die verkehrsrechtlichen Maßnahmen neu bewertet und abgewogen. Der Kooperationserlass Lärmaktionsplanung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht dabei auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h, wenn andere Belange wie die Verkehrsfunktion einer Straße einer Reduzierung auf 30 km/h entgegenstehen. Auch bei einer geringeren Lärmminderung als 3 dB(A) kann eine solche Maßnahme Ergebnis der Abwägung sein.
Nach umfangreicher Diskussion im Finanz- und Verwaltungsausschuss wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung auf Tempo 40 für die ausgewählten Straßenabschnitte zur Kenntnis genommen. Tempo 40 soll dann in den nächsten Wochen Zug um Zug mit der entsprechenden Beschilderung und spätestens zum Fahrplanwechsel des Stadtverkehrs zum Jahresende umgesetzt werden. Auf den übrigen Straßenbereichen im Stadtgebiet werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Lärmaktionsplan Stufe 4 umgesetzt.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind zu finden unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de.