Bauturbo für 54 SWG-Wohnungen in der Paulinenstraße
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat dem Bauvorhaben der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (SWG) in der Paulinenstraße mehrheitlich zugestimmt und die Anwendung des sogenannten Bauturbos gemäß § 34 Absatz 3b BauGB genehmigt.

Auf dem Grundstück sollen 54 barrierefreie Wohnungen mit insgesamt 3.818 Quadratmetern Wohnfläche entstehen. „Wohnraum und vor allem auch günstigen Wohnraum zu schaffen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben, die wir meistern müssen“, betont Oberbürgermeister Simon Blümcke. „Mit dem Vorhaben der SWG und dank des Bauturbos kommen wir einen entscheidenden Schritt weiter.“
Die insgesamt 54 Wohnungen können dank der Wohnraumförderung für 40 Jahre preisreduziert vermietet werden, also 40 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die geplante durchschnittliche Miete soll bei etwa 9 bis 9,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche liegen. Die Wohnungen eignen sich für Singles, Familien, Wohngemeinschaften und Pflegebedürftige.
Vier Baukörper, begrünte Dächer und Photovoltaik
Das rund 3.070 Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen der Bahnlinie Friedrichshafen-Ulm und der Paulinenstraße. Vorgesehen ist eine kammartige Wohnbebauung mit insgesamt vier Baukörpern: Drei dreigeschossige Gebäude mit begrünten Flachdächern werden rechtwinklig an ein längeres, parallel zur Bahnlinie verlaufendes Gebäude mit vier Vollgeschossen angeschlossen. Im längeren Gebäudeteil werden Treppenhäuser und Aufzüge untergebracht.
Die Gebäude werden barrierefrei erschlossen. Alle Wohnungen verfügen über Balkone, Terrassen oder Austritte. Im Untergeschoss sind eine Tiefgarage, Fahrradabstellplätze und Nebenräume vorgesehen. Außerdem sind 32 Tiefgaragenstellplätze und zehn oberirdische Stellplätze vorgesehen.
Die Beheizung soll über Wärmepumpen mit Photovoltaikunterstützung erfolgen. Für das Vorhaben ist der Energiestandard EH 55 EE vorgesehen. Begrünte Dächer und integrierte Grünflächen sollen zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen und Regenwasser speichern.
Bauturbo ermöglicht Abweichung vom Einfügungsgebot
Eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB konnte bisher für das Vorhaben nicht erteilt werden, da es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Der im Oktober 2025 eingeführte sogenannte Bauturbo ermöglicht nun aber Abweichungen vom Einfügungsgebot für Wohnbauvorhaben im „unbeplanten Innenbereich“. In so einem Bereich liegt das geplante Vorhaben. Mit der mehrheitlichen Zustimmung des Gemeinderats liegt jetzt die notwendige Zustimmung der Gemeinde vor.
Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt, künftig Leitplanken für die Anwendung des Bauturbos zu beraten. Dass das Instrument Bauturbo wirken kann, davon ist Baubürgermeister Julius Mihm überzeugt: „Wenn wir weiterhin Wohnungen schaffen wollen, müssen wir uns an einigen Stellen neu positionieren und nun auch den Bauturbo nutzen. Sonst riskieren wir, dass künftig überhaupt keine Wohnungen mehr gebaut werden.“
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind zu finden unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de.