Wohn-Sitz anmelden

Sie haben eine neue Wohnung?

Dann müssen Sie sich anmelden:

  • bei der Melde-Behörde an Ihrem neuen Wohn-Ort
  • spätestens 2 Wochen nach dem Einzug
     

In manchen Gemeinden können Sie sich auch online anmelden.

Diese Gemeinden werden hier aufgelistet.

 

Sie möchten einen Termin beim Bürgeramt?

Sie können online einen Termin auswählen.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie ziehen um.

Sie möchten Ihren Wohn-Sitz anmelden.

Sie können das auch online machen.

Hier erfahren Sie:
Welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen?

Ablauf

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich bei der Melde-Behörde anmelden.

In der Regel müssen Sie dafür persönlich zur Melde-Behörde gehen.

Die Melde-Behörde nimmt Ihre neuen Daten auf.

Sie bekommen einen Ausdruck mit Ihren Daten.

Sie müssen prüfen:

  • Sind alle Daten richtig?
  • Sind alle Daten vollständig?

Wenn alles richtig ist, unterschreiben Sie den Ausdruck.

Danach bekommen Sie eine Melde-Bestätigung.

Die Melde-Bestätigung ist kostenlos.
 

Sie können Ihren Wohnsitz auch online anmelden.

Dafür müssen Sie:

  1. Den Online-Dienst öffnen.
  2. Sich mit Ihrem Nutzer-Konto anmelden.
  3. Ihre Daten online eingeben.
  4. Das Formular online abschicken.
  5. Die elektronische Melde-Bestätigung erhalten.

Die Melde-Bestätigung bekommen Sie dann elektronisch.

Sonstiges

Sie können Ihre Familien-Mitglieder mit anmelden.

Das gilt, wenn:

  • Ihre Familien-Mitglieder bisher mit Ihnen in einer Wohnung gewohnt haben.
  • Ihre Familien-Mitglieder mit Ihnen umziehen.

Wenn Ihre Gemeinde den Online-Dienst für die elektronische Wohnsitz-Anmeldung anbietet, können Sie die Anmeldung online machen.

Eine erwachsene Person kann dabei die ganze Familie anmelden.

Das gilt für:

  • den Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin,
  • den Lebens-Partner oder die Lebens-Partnerin,
  • minderjährige Kinder.

Wenn Sie jünger als 16 Jahre sind, muss eine andere Person Sie anmelden.

Das macht die Person, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und einen Pfleger oder Betreuer haben, kann er Ihre Anmeldung übernehmen.

Das gilt, wenn der Pfleger oder Betreuer bestimmen darf, wo Sie wohnen.

Neugeborene Kinder müssen normalerweise nicht angemeldet werden.

Das gilt für Kinder, die in Deutschland geboren wurden.

Eine Anmeldung ist nur nötig, wenn das Kind in eine andere Wohnung zieht.

Die Wohnung darf also nicht die Wohnung der Eltern oder der Mutter sein.
 

Ihr Wohnungs-Geber muss bestätigen, dass Sie in die neue Wohnung eingezogen sind.

Sie bekommen dafür eine Bestätigung.

Die Bestätigung müssen Sie bei der Melde-Behörde vorlegen.

Die Bestätigung kann auch elektronisch erfolgen.

Dann bekommen Sie ein Zuordnungs-Merkmal.

Mit diesem Merkmal kann die elektronische Bestätigung zugeordnet werden.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Wohn-Sitz anmelden.

Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Die 2 Wochen beginnen an dem Tag, an dem Sie in die neue Wohnung einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung brauchen Sie mindestens einen Identitäts-Nachweis.

Das sind in der Regel:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Ausweise Ihrer Familien-Mitglieder

Für Kinder ohne Kinder-Reisepass brauchen Sie die Geburts-Urkunde.

Wenn Sie eine Wohnung mieten, brauchen Sie außerdem eine Bestätigung vom Wohnungs-Geber.

Wenn Sie eine andere Person anmelden, brauchen Sie eine Vollmacht.

Die Melde-Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Mit diesen Unterlagen können Sie Ihre Angaben nachweisen.

Zum Beispiel:

  • eine Heirats-Urkunde
  • eine Geburts-Urkunde

Sie können bei der Wohnsitz-Anmeldung auch gleich die Adresse in Ihren Ausweis-Dokumenten ändern lassen.
 

Für die elektronische Anmeldung brauchen Sie:

  • einen Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion
  • die AusweisApp
  • die Bestätigung vom Wohnungs-Geber, wenn Sie eine Wohnung mieten

Kosten

Die Anmeldung ist kostenlos.

Sie müssen keine Gebühren bezahlen.

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg