Wohn-Sitz abmelden

Wann müssen Sie sich abmelden?

Sie müssen sich bei der Melde-Behörde abmelden, wenn:

  • Sie ins Ausland ziehen.
  • Sie eine Wohnung aufgeben.
  • Sie danach keine andere Wohnung beziehen.

Eine Neben-Wohnung ist zum Beispiel eine zweite Wohnung.

Wenn Sie Ihre Neben-Wohnung aufgeben, müssen Sie das der Melde-Behörde mitteilen.

Sie können sich bei diesen Melde-Behörden abmelden:

  • bei der Melde-Behörde für Ihre Neben-Wohnung
  • oder bei der Melde-Behörde für Ihre Haupt-Wohnung.

Sie ziehen innerhalb von Deutschland um

Dann müssen Sie sich nicht abmelden.

Sie müssen sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Die neue Gemeinde informiert Ihre frühere Gemeinde über Ihren Umzug.

Termin beim Bürger-Service

Sie können einen Termin beim Bürger-Service der Stadt Friedrichshafen vereinbaren.

Das geht einfach und bequem von zu Hause aus.

Sie können Ihren Wunsch-Termin online aussuchen.

Hier finden Sie weitere Infos zur Abmeldung:

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52142
Tel. +49 7541 203 52141

Online Termin Bürgeramt
Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie können sich abmelden, wenn:

  • Sie umziehen.
  • Sie eine Wohnung aufgeben.

Ablauf

So melden Sie sich ab

Für die Abmeldung müssen Sie meistens persönlich zur Melde-Behörde gehen.

Die Melde-Behörde nimmt Ihre neuen Daten auf.

Danach bekommen Sie einen Ausdruck mit Ihren Daten.

Bitte prüfen Sie die Daten.

Sind alle Daten richtig und vollständig?

Dann unterschreiben Sie den Ausdruck.

Tipp

Sie können auch Ihre Familien-Angehörigen abmelden.

Das geht, wenn:

  • Ihre Familien-Angehörigen in derselben Wohnung gewohnt haben.
  • Ihre Familien-Angehörigen auch umziehen.

Sonstiges

Nach der Abmeldung bekommen Sie eine Bestätigung.

Die Bestätigung können Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Fristen

Wann müssen Sie sich abmelden?

Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen abmelden.

Die Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Die Melde-Behörde kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

In der Regel brauchen Sie:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
  • Die Ausweise Ihrer Familien-Angehörigen.

Für Kinder gilt:

  • Hat ein Kind keinen Kinder-Reisepass?
  • Dann bringen Sie bitte die Geburts-Urkunde des Kindes mit.

Kosten

Die Abmeldung kostet nichts.

Bearbeitungsdauer

Die Abmeldung wird in der Regel sofort vor Ort bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

09.12.2024 Innenministerium Baden-Württemberg