Vergnügungssteuer
Die Stadt Friedrichshafen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.
Zuständigkeit
Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 1230
steueramt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Was genau der Vergnügungssteuer unterliegt, entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergügungssteuersatzung.
Ablauf
siehe § Anzeige- und Meldepflichten (Vergnügungssteuersatzung)
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Friedrichshafen
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 10.11.2021