Vergnügungssteuer

Die Stadt Friedrichshafen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.

Zuständigkeit

Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 1230

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Was genau der Vergnügungssteuer unterliegt, entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergügungssteuersatzung.

Ablauf

siehe § Anzeige- und Meldepflichten (Vergnügungssteuersatzung)

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 10.11.2021