Städtebauförderung Änderungsantrag

Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebauliche Vorhaben sowie nichtinvestive Vorhaben.

Sollten Sie nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe feststellen, können Sie diese im Nachgang vorlegen. Ergänzende Anlagen können zusätzlich im PDF-Format hochgeladen werden.

Onlineantrag & Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Zuwendungsempfänger sind den jeweiligen Programmausschreibungen zu entnehmen.

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.

Ablauf

  • Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie hierfür das Onlineformular.
  • Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
  • Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
  • Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

Sonstiges

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Fristen

Die Fristen können Sie den jährlichen Programmausschreibungen entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Welche Unterlagen einzureichen sind, bestimmt sich aus den jeweils von Ihnen geänderten oder ergänzten Unterlagen.

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg