Fundsache abgeben oder nachfragen

Zur Suche von verloren gegangenen Dingen in und um Friedrichshafen nutzen Sie unser Online-Fundbüro oder informieren Sie sich in unserem aktuellen Fundbericht.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2157

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Ablauf

Sie haben einen Gegenstand verloren:

Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben.
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort „Fundsache“.

Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an unser Fundbüro.

Zur Suche von verloren gegangenen Dingen nutzen Sie unser Online-Fundbüro oder informieren Sie sich in unserem aktuellen Fundbericht.

Fahrrad abholen: Verwaltungsgebühr von 10 Euro

Wer ein Fahrrad verloren hat oder wem sein Fahrrad gestohlen wurde, der kann sich immer mittwochs von 8 bis 13 Uhr an der Information im Rathaus melden und kann dann im Fahrradraum nachschauen, ob es gefunden bzw. abgegeben wurde.

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns nachfragen.

In der Regel muss die verlierende Person einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Anaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
  • Kaufbeleg, Kaufvertrag ,
  • bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
  • Bei (digitalen) Kameras ist die Seriennummer,
  • bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung

Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.

Fundgegenstände die Sie verloren haben, können Sie auch im Internet unter https://fundinfo.de/buergerservice mit einer online-Verlusterfassung melden.

 

Sie haben einen Gegenstand gefunden:

Fundsachen (Sonderregelung Fahrräder siehe unten) können Sie persönlich zu den Öffnungszeiten bei uns im Bürgeramt Friedrichshafen oder in der jeweiligen Ortsverwaltung abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Sollte das eigene Fahrrad im Fahrradraum stehen, muss man sich als rechtmäßigen Besitzer ausweisen. Dies geschieht entweder durch das Vorlegen des Kaufvertrages, durch das Vorlegen der Fahrrad-Rahmennummer oder durch ein Foto, das den Besitzer zusammen mit seinem Fahrrad zeigt.

Kosten

  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos
  • Fahrrad abholen: Verwaltungsgebühr von 10 Euro

Rechtsgrundlage