Haus- und Besucherordnung

für den Besuch von Veranstaltungen des Kulturbüros der Stadt Friedrichshafen, die aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung finanziert werden

a) Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Die Foyers der Spielstätten sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

Der Ermäßigungsausweis ist beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Der Ermäßigungsgrund muss zum Zeitpunkt des Einlasses noch gegeben sein. Wird der Ermäßigungsgrund beim Einlass nicht nachgewiesen, kann der Einlass nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass der Kunde den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis entrichtet. Besucherinnen und Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Ebenso kann, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden.
Sofern bei bestimmten Vorstellungen zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt ein Nacheinlass gewährt werden kann, besteht bei Einlass in den Zuschauerraum kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.

b) Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

c) Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haftet die Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen in einer Spielstätte. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Spielstätten gefunden werden, sind beim Einlasspersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von der Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) an das Fundbüro im Rathaus der Stadt Friedrichshafen weitergeleitet. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.

d) Das Rauchen ist in den vom Kulturbüro genutzten Spielstätten nicht gestattet.

e) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt es sei denn es gehört zum Konzept der Veranstaltung.

f) Fotografieren, Filmaufnahmen sowie Tonaufnahmen während der Vorstellung oder sonstigen Veranstaltungen der Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) ist aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung von der Kulturbüroleitung hierfür vorliegt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucherinnen und Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.

Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist von den Besitzerinnen und Besitzern im Beisein eines Vertreters der Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) zu löschen. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.

Besucherinnen und Besucher nehmen zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bild-, Ton und Fotoaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Werden Besucherinnen und Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. abgebildet bzw. aufgezeichnet, erklären sie sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z. B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen der Besucherinnen und Besucher nicht ungebührlich verletzt. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erwähnten Aufnahmen einzuräumen. Besucherinnen und Besuchern ist es untersagt, über Internet, Radio, TV oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien, Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Besucherinnen und Besucher sind lediglich berechtigt, zum Privatgebrauch Foto-, Film-, Video- oder sonstige Ton- / Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen. Jegliche gewerbsmäßige Nutzung oder Nutzung zum kommerziellen Gebrauch solcher Aufnahmen ist strikt untersagt.

g) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

h) Kinder bis 12 Jahren dürfen Veranstaltungen der Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson besuchen, es sei denn es handelt sich um theaterpädagogische Veranstaltungen oder Stücke, die für Kinder dieses Alters geeignet oder dafür konzipiert sind. Altersempfehlungen für Kinder / Jugendliche werden veröffentlicht.

i) Das Mitbringen von Tieren in den Bereich der Foyers und der Zuschauerräume ist nicht gestattet.

j) Die Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Den Anweisungen des Personals des Besucherservice und den von der Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) beauftragten Dienstleistern ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

k) Besucherinnen und Besucher können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Vorstellung ausgeschlossen werden, wenn ihre Verfasstheit (z. B. starker Suchtmittelgenuss, unsaubere Kleidung) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt. Insbesondere können Besucherinnen und Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besuchende die Vorstellung stören oder andere Besucherinnen und Besucher belästigen wird.

l) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucherinnen und Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) oder seiner beauftragten Dienstleister ist unbedingt Folge zu leisten.

m) Besucherinnen und Besucher werden besonders darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die Lautstärke sehr hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besuchende hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen die Begleitperson Sorge zu tragen hat, und für gehörempfindliche Personen.