Förderpreis für junge Künstlerinnen und Künstler
Die Stadt Friedrichshafen vergibt aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung seit 2001 jährlich Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler, die einen Friedrichshafen-Bezug vorweisen können und die sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs, das heißt in einer künstlerischen Ausbildung befinden oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen.
Trägerin oder Träger eines Förderpreises können alle künstlerisch Tätigen sein, deren hervorragende Begabung durch erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen nachgewiesen ist und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lässt.
Die Verleihung der Förderpreise soll den Empfängerinnen und Empfängern die Möglichkeit geben, sich künstlerisch weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Liste der bisherigen Preisträger
Zuständigkeit
Herr Dr. Gerlitz
Kulturbüro mit Stadtorchester
Künstlerförderpreis
Tel. +49 7541 203 53303
j.gerlitz@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Förderpreis richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler, die bereits einen qualifizierten Ausbildungsweg aufgenommen oder abgeschlossen haben und mindestens eine eigenständige Präsentation ihres künstlerischen Schaffens vorweisen können.
Gefördert werden können ausschließlich Personen, die in einer Beziehung zur Stadt Friedrichshafen stehen – sei es künstlerisch, beruflich, örtlich oder biographisch.
Das Höchstalter für Bewerbende liegt in allen künstlerischen Sparten bei maximal 35 Jahren. Eingeladen zur Bewerbung sind Kulturschaffende aller Sparten.
Das gesamte Spektrum der Bildenden Künste, Darstellenden Künste/Film, Literatur/Wort und Musik sowie interdisziplinär arbeitende Künstlerinnen und Künstler findet gleichwertige Berücksichtigung.
Kollektive und Gemeinschaften von Künstlerinnen und Künstlern können sich ebenfalls bewerben. Für alle Mitglieder der Gruppe gilt das obengenannte Höchstalter.
Ablauf
Bewerbungen sind in rein digitaler Form per E-Mail an kulturbuero@friedrichshafen.de einzureichen.
Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige, externe Fachjury, die vom Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderates der Stadt Friedrichshafen gewählt wird.
Sonstiges
Eine mehrmalige Bewerbung in verschiedenen Jahren ist möglich.
Fristen
Der Bewerbungszeitraum für 2026 ist vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026.
Erforderliche Unterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen den Werdegang und das bisherige künstlerische Schaffen dokumentieren. Dazu gehören
- ein formloses Bewerbungsschreiben,
- ein Lebenslauf mit Angaben über den künstlerischen Werdegang,
- eine Auflistung über die bisherige eigenständige Präsentation des künstlerischen Schaffens (z. B. Auftritte, Ausstellungen, Vorstellungen, Publikationen)
- und je nach Sparte unterschiedliche Arbeitsproben.
Kosten
keine
Rechtsbehelf
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 30.04.2026