Haltung gefährlicher Tiere

Die Haltung bestimmter Tiere, die aufgrund ihrer Körperkraft, Giftigkeit oder ihres Verhaltens eine Gefahr für Personen darstellen können, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen. Dazu zählen zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Riesenschlangen und vergleichbare Tierarten.

Liste gefährlicher Tiere (Stadt Friedrichshafen)

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Herr Merz
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
u. a. Allgemeines Polizeirecht, Versammlungen, Hunde und Kampfhunde
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 2.08
Tel. +49 7541 203 52120

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Ablauf

Für die Stadt Friedrichshafen kann die Mitteilung über ein Online-Formular erfolgen.

Zum Schutz der Bevölkerung können durch die zuständige Behörde im Einzelfall Anforderungen gestellt, Auflagen erteilt oder die Haltung untersagt werden.

Fristen

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Mit der Mitteilung werden Angaben zur Tierart, zur Anzahl sowie zur Art der Haltung und Unterbringung erfasst. Darüber hinaus sind Informationen zur betreuenden Person sowie zum Grund der Tierhaltung erforderlich.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 25.06.2025