Städtetag berät in FN über Ganztagsbetreuung
Bund und Länder haben 2021 einen sehr weitreichenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Kinder im Grundschulalter beschlossen. Der Ausschuss Schule, Kultur und Sport des Städtetages hat sich bei seiner Frühjahrssitzung in Friedrichshafen intensiv damit befasst und einstimmig zehn Forderungen beschlossen.
Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Werktag in 48 von 52 Wochen eines Jahres. In Baden-Württemberg sind ab Schuljahr 2026/27 etwa 115.000 Kinder anspruchsberechtigt, im Schuljahr 2029/30 werden es 454.000 Kinder sein.
Die Kommunen waren anders als das Land an dieser Beschlussfassung nicht beteiligt, sind allerdings für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig. „Das Land steht deshalb in der Pflicht: Es muss die Kommunen in die Lage versetzen, diesen Anspruch rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Dafür wurden zwar erste Weichenstellungen wie die zeitliche Erweiterung der Ganztagsgrundschule und der Verzicht auf das Fachkräfteerfordernis bei schulnaher Betreuung getroffen, aber noch fehlen sowohl das erforderliche Tempo bei der Klärung der Rahmenbedingungen in vielen Bereichen als auch die notwendige Finanzierung“, fasste die Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeisterin Iris Mann, Ulm, die Stimmung im Gremium zusammen.
Der Städtetag appelliert dringend an das Land, zehn Forderungen des Verbands umzusetzen, etwa zur auskömmlichen Förderung von Baumaßnahmen und Ganztagsausstattung, von Betreuungsangeboten, die den Rechtsanspruch erfüllen oder zur Unterstützung des Engagements externer Partner in der Betreuung.
Sportvereine, Musikschulen, Musikvereine und Kunstschulen wollen mitwirken
Zum letztgenannten Punkt hatte der Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter des Landessportverbands, des Landesverbands der Musikschulen, des Landesmusikverbands und des Landesverbands der Kunstschulen zu Gast, die für Engagement im Rahmen der Ganztagsbetreuung bereitstehen.
Sie stellen übereinstimmend fest: „Bei der Erfüllung des Ganztagsrechtsanspruchs mitzuwirken ist eine große Chance für Sportvereine, Musikschulen, Musikvereine und Kunstschulen. Sie können dadurch Kinder sehr früh für ihre Angebote interessieren und begeistern und damit einen wichtigen Beitrag zur umfassenden Bildung junger Menschen leisten. Qualitätvolle Angebote für Grundschulkinder sind zugleich eine große Herausforderung. Unsere Vereine und Schulen benötigen dafür eine angemessene Finanzierung, die im Grundlagenpapier „Verlässliche Kooperation“ dargelegt ist. Wir hoffen und setzen daher auf eine auskömmliche Finanzierung, unter anderem durch eine Landesförderung, die es den Kommunen ermöglicht, solche Kooperationen auf breiter Front einzugehen. Und wir wünschen uns, dass das Kultusministerium auch Pilotprojekte dazu in den nächsten beiden Schuljahren finanziell unterstützt, damit viele gute Beispiele im Land entstehen und Sogwirkung entfalten können.“
Weiter fordert der Städtetag Koordinierungsstellen für die Rechtsanspruchsumsetzung durch das Land ebenso zu fördern wie die Schulung von Betreuungskräften, die Digitalisierung der Schulverwaltung sowie weitere Forderungen zu rechtlichen Regelungen, etwa eine Frist für die rechtsverbindliche Geltendmachung des Rechtsanspruchs.
Für die Stadt Friedrichshafen, wo der Ausschuss tagte, bekräftigte Bürgermeister Andreas Hein: „Wir sind willens, den Rechtsanspruch auf Ganztag mit qualitativ hochwertigen rhythmisierten Ganztagsschulen zusammen mit außerschulischen Partnern in den Bereichen Sport, Musik, Kultur und Natur zu erfüllen. Das schaffen wir aber nur mit ausreichender finanzieller Unterstützung vom Land und vom Bund. Qualität hat ihren Preis und die bisher von Land und Bund bereitgestellten Mittel reichen hier bei Weitem nicht aus.“
Quelle: Städtetag Baden-Württemberg