Donnerstag, 26. Januar 2023

Tempo 30 für die Windhager Straße

Auf der Windhager Straße in Friedrichshafen wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie ein Durchfahrtsverbot an Sonn- und Feiertagen eingerichtet.

Nach Abwägung aller relevanten Faktoren kommt die Stadt Friedrichshafen zu dem Ergebnis, im Verlauf der Windhager Straße außerorts – zwischen Friedrichshafen-Windhag und Schnetzenhausen – eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Feiertagen einzurichten.

Die Maßnahmen werden in Kürze zunächst für zwölf bis 18 Monate auf Probe eingerichtet. Nach Ablauf der Erprobungsphase ist zu prüfen, ob sie sinnvoll und zweckmäßig sind, um eine Verkehrsberuhigung zu erzielen.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat diesem Vorschlag am 23. Januar 2023 mehrheitlich zugestimmt. Der Entscheidung vorangegangen ist die Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Windhager Straße.

„Wir möchten unter Nutzung der Erprobungsklausel durch die beiden Maßnahmen in der Windhager Straße eine spürbare Beruhigung des Kraftfahrzeugverkehrs erzielen“, so Bürgermeister Dieter Stauber.

„Die Maßnahmen sollen zudem den Fuß- und Radverkehr fördern und somit einen weiteren Beitrag für die Entwicklung rund um das Areal Fallenbrunnen leisten“, so Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.

Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind im Internet unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.