Radeln auf der Uferpromenade wieder verboten
Das Radeln auf der Uferpromenade zwischen dem Graf-Zeppelin-Haus, dem Gondelhafen und dem Antoniusplatz ist ab 1. April nicht mehr erlaubt. Damit endet die Regelung über die Wintermonate (Oktober bis März), die es Radlern erlaubt, auf der Uferpromenade zu fahren.
Sollte wegen der Bauarbeiten auf der Friedrichstraße der südliche Geh- und Radweg gesperrt oder beeinträchtigt sein, werden die Radlerinnen und Radler nur während dieser Zeit ausnahmsweise über die Uferpromenade umgeleitet.
Ab 1. April ist das Radeln auf der Uferpromenade wieder verboten, um zu verhindern, dass es zwischen Radfahrern und Fußgängern zu Konflikten kommt. Die Stadt bittet die Radler, das Verbot zu beachten und ab 1. April das Fahrrad auf der Uferpromenade zu schieben.
Alle Informationen zu Straßenbauarbeiten und Umleitungen in Friedrichshafen: www.baustellen.friedrichshafen.de
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