Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Zuständigkeit

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
Fax +49 7541 204 8800


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.

Ablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

  • 27.11.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen