Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH
Seit 2008 beschäftigen sich Stadtverwaltung, Stiftungsrat und Gemeinderat mit der Frage: Wie kann das Vermögen der Zeppelin-Stiftung auch in Zukunft sicher, stabil und zugleich auf noch breiterer Basis als bisher angelegt werden?
Durch eine Änderung im Steuerrecht besteht seit 01.01.2014 für Stiftungen die Möglichkeit, mit den nach der Erfüllung der satzungsmäßigen Stiftungszwecke verbleibenden Mitteln eine nachgeschaltete gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) auszustatten. Die Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft dient gezielt der Vermögensdiversifikation und der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des Stiftungsvermögens. Zudem verfolgt die Gesellschaft wie die Zeppelin-Stiftung selbst ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Alle Zwecke der gemeinnützigen GmbH finden sich auch in der Satzung der Zeppelin-Stiftung wieder.