Hauptsatzung – Änderungssatzung vom 23.11.2020
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen vom 23.11.2020
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403), hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 23.11.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen vom 21.11.2016 (zuletzt geändert am 01.10.2018) wird wie folgt geändert:
- Folgende formale Änderungen werden vorgenommen:
- Auf Seite 3 der Hauptsatzung wird der Überschrift „Form der Gemeindeverfassung“ die Ziff. I. vorangestellt.
- Die bisherige Ziff. I. - Gemeinderat - wird zu Ziff. II.
- Die bisherige Ziff. II. - Ältestenrat - wird zu Ziff. III.
- Die bisherige Ziff. III. – Beschließende Ausschüsse - wird zu Ziff. IV.
- Die bisherige Ziff. IV. – Beratende Ausschüsse und Beiräte - wird zu Ziff. V.
- Die bisherige Ziff. V. - Oberbürgermeister - wird zu Ziff. VI.
- Die bisherige Ziff. VI. – Stellvertretung des Oberbürgermeisters - wird zu Ziff. VII.
- Die bisherige Ziff. VII. - Ortschaftsverfassung - wird zu Ziff. VIII.
- Es wird nach § 18 folgende Ziff. IX (neu) mit dem folgenden § 19 (neu) aufgenommen:
IX. Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
§ 19
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Notwendige Sitzungen des Gemeinderates, der beschließenden und beratenden Ausschüsse und der Ortschaftsräte können unter den Voraussetzungen des § 37 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videositzungen oder Hybridsitzungen durchgeführt werden. - Als Ziff. X. wird neu die Überschrift „Schlussbestimmungen“ aufgenommen. Der bisherige § 19 - Inkrafttreten – wird zu § 20.
- In der Inhaltsübersicht wird auf Seite 2 die bisherige Ziff. IX. - Schlussbestimmungen - zu Ziff. X und der bisherige § 19 - Inkrafttreten - zu § 20.
Ferner wird in die Inhaltsübersicht auf Seite 2 nach Ziff. VIII. folgender Passus aufgenommen:
IX. Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
§ 19
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Friedrichshafen, den 23.11.2020
Andreas Brand
Oberbürgermeister