Ehrungsrichtlinien Ortschaft Ailingen

I Allgemeines

  1. Die Ortschaft Ailingen ehrt Personen, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen mit sozialen, sportlichen und kulturellen Zielen, in kommunalpolitischer oder in vergleichbarer Weise um das Wohl der Ortschaft besonders verdient gemacht haben und einer Auszeichnung würdig sind.

    Es können auch Personen geehrt werden, die aus Ailingen stammen oder hier ihren Lebensmittelpunkt hatten und die durch ihr Wirken große Verdienste erworben haben.
  2. Die Ehrung erfolgt nach den nachstehenden Kriterien. Über die Vergabe der Ehrung entscheidet der Ortschaftsrat in nichtöffentlicher Sitzung.
  3. Die Verleihung kann unabhängig von Alter, Geburts-, Wohnort und der Staatsangehörigkeit erfolgen.
  4. Einzelpersonen, Vereine, Vereinigungen, der Ortschaftsrat und der Ortsvorsteher können Vorschläge für eine Ehrung einreichen. Der Vorschlag ist schriftlich mit Darstellung der besonderen Verdienste des zu Ehrenden bei der Ortsverwaltung Ailingen einzureichen. Weitere Nachweise können gefordert werden.
  5. Es kann in der Regel keine doppelten Ehrungen seitens der Stadt Friedrichshafen und der Ortschaft Ailingen geben. Wurde eine Leistung bereits in der Stadt gewürdigt, dann entfällt die Ehrung der Ortschaft. Dies zählt jedoch nicht bei Ehrungen durch Musik- und Sportverbände, die Feuerwehr, Sportlerehrung der Stadt oder dergleichen.
  6. Die erhaltene Ehrung begründet keine besonderen Rechte und Pflichten. Sie gilt als Anerkennung und Auszeichnung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit in der Ortschaft Ailingen.
  7. Für alle verliehenen Ehrungen gilt, dass bei unwürdigem Verhalten (Feststellung durch den Ortschaftsrat erforderlich) des Ehrungsinhabers die vollzogene Ehrung wieder zurückgenommen werden kann und in diesem Fall die jeweilige Auszeichnung wieder zurückgegeben werden muss.

II Formen der Ehrung
 

  1. Ehrung von Einzel- oder Mannschaftserfolgen im Jugendbereich

    Die Ortschaft Ailingen kann Einzel- oder Mannschaftserfolge in den Jugendabteilungen der Vereine, wie Meisterschaften auf Landesebene oder Aufstieg in höchste Spiel- und Leistungsklassen des Verbandes durch einen Obolus aus den Finanzmitteln der Stiftung AKTION GEMEINSINN AILINGEN würdigen.

    Die Ehrung wird in den Vereinen durch den Ortsvorsteher oder entsandte Ortschaftsräte vorgenommen.
     
  2. „Ailinger Ehrenbrief“

    Die Ortschaft Ailingen kann folgende volljährige Personen mit dem „Ailinger Ehrenbrief“ auszeichnen:
    • Personen, die sich seit 15 Jahren zum Wohl des Vereines bzw. der Organisation einsetzen (z. B. Trainer, Schiedsrichter, Notenwart, Materialwart usw.).
    • Personen, die sich seit mehreren Jahren im sozialen, kulturellen oder kirchlichen Sektor für das Wohl der Ortschaft engagieren.
    • Sportler, Musiker, die auf Landes- oder Bundesebene oder internationale Erfolge aufweisen können und so den Namen der Ortschaft ins Land tragen
    • Die Ehrung erfolgt in den jeweiligen Generalversammlungen oder bei einem geeigneten festlichen Anlass der Vereine bzw. der Organisationen durch den Ortsvorsteher oder entsandte Ortschaftsräte.
  3. „Ailinger Ehrennadel in Silber“

    Die Ortschaft Ailingen kann folgende volljährige Personen mit der „Ailinger Ehrennadel in Silber“ auszeichnen:
    • Personen, die seit 10 Jahren das Amt eines 1. Vereinsvorstandes bekleiden.
    • Personen, die seit 15 Jahren Vorstandsmitglied sind oder in Ausschüssen mitwirken.
    • Ehrenamtliche, die sich seit 40 Jahren im aktiven Dienst sowie in Rufbereitschaft bei der Feuerwehr, Rettungsdiensten oder vergleichbaren Organisationen engagieren.
    • Sportler, die erfolgreich an Europa-, Weltmeisterschaften oder olympischen Spielen u.ä. teilgenommen haben. Die Ehrung wird in der Regel im Rahmen des Neujahrsempfangs der Ortschaft Ailingen durch den Ortsvorsteher oder dessen Stellvertreter vorgenommen.
       
  4. „Ailinger Ehrennadel in Gold“

    Die Ortschaft Ailingen kann volljährige Personen mit der „Ailinger Ehrennadel in Gold“ auszeichnen, die sich in herausragender und vielfältiger Weise für die Ortschaft Ailingen verdient machen.

    Voraussetzung für die Ehrennadel in Gold ist grundsätzlich die Verleihung der „Ailinger Ehrennadel in Silber“.

    Die Ehrung wird im Rahmen des Neujahrsempfangs der Ortschaft Ailingen durch den Ortsvorsteher oder dessen Stellvertreter vorgenommen.

III Beschränkung der Anzahl der Ehrungen
 

Beim Neujahrsempfang der Ortschaft Ailingen können prinzipiell jährlich bis zu 5 Personen ausgezeichnet werden.

IV Inkrafttreten


Diese Ehrungsrichtlinien treten am 10.05.2017 in Kraft.