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Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:
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Zugehörige Dienstleistungen
- Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Handelsregister - Eintragung anmelden