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Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Voraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe:
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Zugehörige Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
- Handelsregister - Eintragung anmelden
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen