Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist

  • ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie
  • eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).

Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das Land Baden-Württemberg hat sich dieses Ziel schon fünf Jahre früher gesteckt.

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von 15 % auf 10 %.
Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt werden. Es besteht keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen.

Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Der vom Bund entwickelte individuelle Sanierungsfahrplan wird als Darstellungsvariante der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude als gleichwertig anerkannt und kann damit im EWärmeG angerechnet werden.

Sanierungsfahrplan-BW auf den Seiten des Umweltministeriums

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat ihn am 12.07.2023 freigegeben.