Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
Weitere Informationen zum Thema Entwurfsverfasser
Zugehörige Dienstleistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Ingenieurversorgung - Mitgliedschaft anmelden
- Krankenversicherung für Freiberufler beantragen
- Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen
- Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden
- Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen (Selbständige)
- Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)