Wohnsitz anmelden bei Zuzug nach Friedrichshafen

Herzlich willkommen in Friedrichshafen!

Ziehen Sie nach Friedrichshafen, müssen Sie sich innerhalb von einer Woche im Rathaus oder in den jeweiligen Ortsverwaltungen anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt im Rathaus der Stadt Friedrichshafen aus und steht online zur Verfügung. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Anmeldung elektronisch ausgefüllt.

Außerdem ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers für die Anmeldung notwendig, die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass man ab dem 16. Lebensjahr selbständig meldepflichtig ist und somit ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben muss.

Die Pflicht, sich bei der Gemeinde anzumelden (Bundesinnenministerium)

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2157

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Außerdem ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers für die Anmeldung notwendig, die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.

In der Wohnungsgeberscheinigung, die zum Beispiel vom Eigentümer, der Hausverwaltung, der Wohnungsbaugesellschaften oder des Hauptmieters (bei Untermiete) ausgefüllt wird, muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Ablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen.

Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Sonstiges

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderpass bzw. Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberscheinigung)

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 27.01.2023

Zugehörige Lebenslagen