Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

In Stuttgart gibt es weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4/IV in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5/V in der kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

  • Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bietet auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Thema "Luftreinhaltung“ an.
  • Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt.
  • Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
Fax +49 7541 204 8800


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Ablauf

Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.

Sie bezahlen durch

  • Lastschrift,
  • Überweisung oder
  • Kreditkarte. 

Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

Sonstiges

Keine

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Kosten

je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

20.06.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen