Sondernutzungserlaubnis für künstlerische Darbietungen mit Musik oder Straßenmusik auf öffentlichen Straßen

Straßenmusik belebt die Stadt und macht sie ein Stück bunter. In Friedrichshafen ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis nötig.

Folgende Regeln gilt es zu beachten:

  • Straßenmusik oder sonstige künstlerische Darbietungen mit Musik dürfen zum Schutz der Anwohner und Gewerbebetreibenden nur maximal 30 Minuten am gleichen Standort ausgeübt werden. Musiziert werden darf jeweils zur vollen Stunde für die maximal zuvor genannte Dauer (z.B. von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr, von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten gilt an diesen Orten Spielverbot. Danach muss der Standort gewechselt werden und zwar so weit, dass der bisherige Einwirkungsbereich durch die Musikgeräusche verlassen wird.
  • Nach einem Standortwechsel dürfen an gleicher Stelle für 1 Stunde keine anderen Darbietungen erfolgen (Zwangspause).
  • Die Darbietungen dürfen nur ohne elektrische Verstärkeranlagen ausgeübt werden.
  • Die Sondernutzungserlaubnis gilt für eine Gruppe von maximal 2 Personen.
  • Eine Gesamtfläche von maximal 4 qm darf nicht überschritten werden.
  • Ein Verkauf von Tonträgern (u.a. CD) ist nicht zulässig.
  • Für Rettungsfahrzeuge muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,00 m verbleiben. Rettungszufahrten sowie Gebäudezu-/-ausfahrten sind freizuhalten.
  • Den Weisungen der Polizeibeamten und der zuständigen Bediensteten der Stadtverwaltung ist Folge zu leisten.
  • Nach Erlöschen der Erlaubnis bzw. nach Standortwechsel ist die beanspruchte Fläche wieder in ihren früheren Zustand zu bringen.
  • Verunreinigungen oder Beschädigungen der in Anspruch genommenen Fläche sind nach Beendigung zu beseitigen.

Zuständigkeit

Infotheke
Sachgebiet Bürgeramt
Gebäude: Adenauerplatz 1
Tel. +49 7541 2030

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße in Friedrichshafen oder Teile davon für künstlerische Darbietungen mit Musik oder Straßenmusik nutzen.

Eine Antragsstellung ist bereits ab 16 Jahren möglich. Minderjährige Personen müssen die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person vornehmen lassen.

Ablauf

Eine Sondernutzungserlaubnis für künstlerische Darbietungen mit Musik oder Straßenmusik auf öffentlichen Straßen kann persönlich an der Infotheke im Rathaus der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen beantragt werden.

Die zuständige Stelle, die Abteilung „Mobilität und Verkehr“ prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Sonstiges

Eine Sondernutzungserlaubnis für künstlerische Darbietungen mit Musik oder Straßenmusik auf öffentlichen Straßen kann persönlich an der Infotheke im Rathaus der Stadt Friedrichshafen beantragt werden.

Fristen

So früh wie möglich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

Kosten

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und kostet 15 Euro am Tag.

Die Stadt Friedrichshafen übernimmt für Unfälle oder Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Erlaubnis entstehen, keine Haftung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 08.03.2021