Schwerbehindertenparkausweis
Für schwerbehinderte Menschen kann, je nach Grad der körperlichen Behinderung, ein besonderer Parkausweis ausgestellt werden. Die Art der gewährten Parkerleichterung ist abhängig von den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen.
- Schwerbehindertenparkausweis mit Merkzeichen "aG" oder "Bl":
Für Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") kann ein besonderer Parkausweis ausgestellt werden.
- Schwerbehindertenparkausweis ohne Merkzeichen "aG" oder "Bl":
Schwerbehinderten ohne Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis kann ebenfalls eine Parkerleichterung erteilt werden.
Zuständigkeit
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
Fax +49 7544 95900-19
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ablauf
siehe oben
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises mit Merkzeichen "aG" oder "Bl" benötigen wir den Schwerbehindertenausweis, Ihren Personalausweis und ein aktuelles Passbild.
Kosten
gebührenfrei
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 21.01.2013