Lagepläne zum Baugesuch, gem. §4 LBOVVO

Zum Einreichen eines Baugesuches ist es erforderlich, einen aktuellen „ Lageplan zum Baugesuch“ vorzulegen. Dieser besteht aus einem zeichnerischen Teil und einem schriftlichen Teil. Der zeichnerische Teil enthält den aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters, den Bebauungsplan und das geplante Bauvorhaben. Der schriftliche Teil enthält Angaben über das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke. Der Lageplan ist von einem zugelassenen Lageplanfertiger zu erstellen.

Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Lagepläne für Grundstücke erstellen, die innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad liegen. Hierzu gehören Friedrichshafen, die zugehörigen Ortsteile Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach sowie Immenstaad. Sollte Ihr Grundstück außerhalb dieses abgegrenzten Gebietes liegen, wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige Landratsamt Bodenseekreis - Vermessungsamt.

Zuständigkeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Lageplan kann vom Bauherren oder dessen Architekten beantragt werden.

Ablauf

Der Antragsteller liefert die notwendigen Informationen und Unterlagen, der Lageplan wird dann in der gewünschten Anzahl der Fertigungen geliefert.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller liefert einen kompletten Satz Baupläne mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten.

Kosten

Die Kosten orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOA.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 13.03.2018