Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“ will die Stadt Friedrichshafen einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz leisten, innovative Energietechnik fördern und für eine nachhaltige Energieversorgung sorgen, die Lebensqualität in der Stadt erhöhen und heimische Arbeitsplätze sichern. Im Rahmen dieses Programms bietet die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern auch einen Anreiz, das eigene Zuhause noch sicherer zu machen.

Was fördert die Stadt Friedrichshafen?

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Stadt Friedrichshafen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. -effizienz, zur Verwendung erneuerbarer Energie (einschließlich einer vorausgehenden Energieberatung), zu Elektromobilität sowie zum Einbruchschutz. Eine Förderung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen wird ausgeschlossen.

Wer kann Zuschüsse erhalten?

Für Gebäude: Hauseigentümer von Wohngebäuden oder Mieter in Friedrichshafen.
Für Elektrofahrzeuge: Einwohner oder Geschäftsinhaber in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048).

Wichtige Hinweise:

Der Antrag ist zwingend vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Die Bestellung (auch von Einzelteilen) / Beauftragung des Fachhandwerks gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Der Antrag wird nach Eingang geprüft und freigegeben, danach können Sie mit der Umsetzung beginnen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Auch Zeitdruck oder Unwissenheit erlauben keine Ausnahme.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Frau Nitsch
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Verwaltungssekretariat, Umweltbildung und Beratung
Raum 1.080
Tel. +49 7541 2034641

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. –effizienz und zur Verwendung erneuerbarer Energie gilt in erster Linie für Wohngebäude. Voraussetzung ist daher, dass die Gebäude in der Regel überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Maßnahmen der Wärmedämmung (Dach, Außenwand, Fenster und Außentüren) werden nur für Gebäude gefördert, deren Bauantrag bis einschließlich 2002 gestellt wurde. Jüngere Gebäude zählen als Neubau.

Die Förderung für Eigenstromspeicher wird nur für Gebäude gewährt, deren Bauantrag biseinschließlich 2016 gestellt wurde.

Die Förderung der Elektromobilität gilt für in Friedrichshafen ansässige Privatpersonen, Kleinunternehmer, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Es werden E-Zweiräder mit Höchstgeschwindigkeit von mind. 70 km/h und Lastenräder mit Elektrounterstützung gefördert.

Bei Energiesparmaßnahmen beträgt die Mindestinvestition am Gebäude 5.000 €, bei Elektromobilität und Einbruchschutz je 1.000 €. Ausgenommen von der Mindestinvestition sind die Balkonanlagen.

Alle vollständigen und detaillierten Förderkriterien für die einzelnen Maßnahmen finden Sie in den Förderrichtlinien Klimaschutz Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz

Ablauf

1. Antragstellung
Den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Angebote, ggf. Leistungsverzeichnis und Energieberatung) können Sie per Mail, per Post oder persönlich abgeben. Außerdem gibt es einen Briefkasten, welcher sich in der Riedleparkstraße 1, rechts des Gebäudeeingangs auf der Straßenseite befindet.

2. Antragsprüfung
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Es ergeben sich keine Vorteile daraus, den Antrag persönlich abzugeben. Eine sofortige Prüfung und Freigabe findet ebenfalls nicht statt.

3. Freigabe
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie die Projektnummer und die Freigabe zum Beginn der Maßnahmen. Daraus resultiert allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung und Auszahlung der Förderbeiträge.

4. Bescheid und Auszahlung
Die für die Auszahlung notwendigen Belege können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid für Ihre jeweilige Maßnahme entnehmen. Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn alle Nachweise vollständig eingereicht sind.

Sonstiges

Der Antrag ist zwingend vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Die Bestellung (auch von Einzelteilen) / Beauftragung des Fachhandwerks gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Der Antrag wird nach Eingang geprüft und freigegeben, danach können Sie mit der Umsetzung beginnen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Auch Zeitdruck oder Unwissenheit erlauben keine Ausnahme.

Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme abgegeben werden, das heißt vor der Bestellung oder Beauftragung. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Die Rechnungen sind unaufgefordert spätestens 24 Monate nach der Zuschussbewilligung vorzulegen, in begründeten Fällen und in Absprache mit der Förderstelle nach 36 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellenden
  • Angebote oder Leistungsverzeichnis zu den beantragten Maßnahmen
  • Energieberatungsprotokoll .

Wann ist der Nachweis einer Energieberatung nicht erforderlich?

Bei Installation eines Eigenstromspeichers genügt die Beratung durch das Fachhandwerk.
Für die Förderung einer Balkonanlage, Elektromobilität und Einbruchsschutz ist keine Energieberatung notwendig. Für die Förderung des Einbruchschutzes ist eine kriminalpolizeiliche Beratung notwendig.

Erforderliche Unterlagen nach Bewilligung und Umsetzung der Maßnahme für die Auszahlung des Zuschusses für Balkonkraftanlagen:

  • Kaufvertrag mit Zahlungsbeleg
  • Angabe Stromzählernummer
  • Meldung im Marktstammdatenregister
  • Kaufnachweis Wieland-Stecker oder Bestätigung durch Elektrofachkraft über den sachgerechten Anschluss

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bis zur Freigabe der Maßnahmen beträgt i.d.R. bis zu zehn Wochen, während der Urlaubszeit ggf. länger.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 30.04.2022