Kinderreisepass beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass jedoch keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum Alter von 12 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.
Zuständigkeit
die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
Passbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Ablauf
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist ab dem 10 Lebensjahr immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss dann auch eine Unterschrift leisten. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder alter Kinderausweis oder Kinderreisepass des Kindes
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid) (dieses ist auch bei Verlängerung notwendig).
Ab einer Körpergröße von 1,20 Meter haben Sie im Bürgerservice des Rathauses, Adenauerplatz 1 die Möglichkeit für 6 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen. - Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
- schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
- bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.
Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.
Achtung: Sollte Ihr aktueller Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass nicht in Friedrichshafen erstellt worden sein, so benötigen wir Ihre aktuellste Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit evt. Namensänderung).
Kosten
- Erstmalige Ausstellung: Gebühr: 13,00 EUR
- Verlängerung des Passes: Gebühr: 6,00 EUR
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung).
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisepass – Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
zwei bis sechs Wochen
Freigabevermerk
14.01.2021
Formulare & Online-Dienste
Kontakt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz
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