Hundehaltung - Änderungen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständigkeit

Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 1230

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Download im Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Zugehörige Lebenslagen