Handwerkerparkausweis beantragen
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Zuständigkeit
Betriebssitz zuständige Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörden sind, je nach Wohnort
- das Landratsamt
- die jeweilige Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
- die nach § 47 Absatz 2 Straßen-Verkehrsordnung örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden
Ablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.03.2021 freigegeben.
Kontakt
Stadt Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0
Fax +49 7541 203-1199
stadtverwaltung@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten