Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - sich bewerben

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei auch berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Neben einer Begleitung während des FSJ durch den Träger besteht für die Freiwilligen eine Verpflichtung, an insgesamt 25, für sie kostenlosen Seminartagen teilzunehmen.

Das FSJ beginnt normalerweise am 1. August oder am 1. September und geht bis zum 31. Juli oder 31. August des nächsten Jahres. Ein Zwischeneinstieg ist bei zahlreichen Trägern ebenfalls möglich.

Bei den Trägern erhalten Sie eine ausführliche Beratung über die verschiedenen Einsatzbereiche sowie zu weiteren Fragen zum FSJ. Ihr Wunsch nach einem bestimmten Einsatzort oder Einsatzbereich wird dabei berücksichtigt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in der Regel ab 16 Jahren)
  • maximal 27 Jahre alt

Zuständigkeit

die Trägerorganisation, bei der Sie gerne tätig sein möchten

Ablauf

Sie wenden sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder über ein Kontaktformular direkt an die Trägerorganisation (für das In- oder Ausland) Ihrer Wahl.

Im Anschluss an die Bewerbung erfolgt ein Bewerbungsgespräch beim Träger sowie die Beratung über die verschiedenen Einsatzbereiche.

Eine Hospitation bei der vorgesehenen Einsatzstelle wird empfohlen.

Sind Sie sich mit der Einsatzstelle über den künftigen FSJ-Einsatz einig, schließen Sie mit dem Träger eine schriftliche Vereinbarung, in der die Ziele des FSJ sowie die Rechte und Pflichten der/des Freiwilligen, der Einsatzstelle und der Trägerorganisation geregelt sind.

Sonstiges

Keine

Fristen

Bewerbungen sind laufend möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Trägers.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Träger.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.10.2022 freigegeben.

Zugehörige Lebenslagen