Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.
So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Voraussetzungen
Sie
- kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
- möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
- üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Zuständigkeit
Die für Sie örtlich zuständige Kammer oder der Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat
Ablauf
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Kosten
Keine
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
- private Sicherheitsdienste und
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
- Informationen der Europäischen Union
- Internetseiten der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weiter gereicht.
Bezugsort
Geben Sie die Postleitzahl des Ortes an, von dem aus Sie die Dienstleistung anbieten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.
Zugehörige Lebenslagen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: Makler, Bauträger
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Ihre Dienstleistung: Öff. bestellter Versteigerer
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: Pfandleiher
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
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- Steuerliche Aspekte
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: Aufstellung von Spielgeräten
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Ihre Dienstleistung: Betreiben einer Spielhalle
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Überblick
- Ihre Dienstleistung: Produktakzess. Vermittler
- Wirtschaftsprüfer
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: Versicherungsberater
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Ihre Dienstleistung: Versicherungsvermittler
- Laufender Betrieb
- Reisegewerbe
- Patentanwaltsgesellschaft gründen
- Patentanwalt
- Ihre Dienstleistung: Versteigerung fremder Sachen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: Schaustellung von Personen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Verbraucherinformationen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Ihre Dienstleistung: Sicherheitsdienst
- Ihre Dienstleistung: Veranstaltung von Spielen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Gaststättengestattung beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Anerkennung einer Privathochschule
- Zulassung zu Messen
- Weiterbildungseinrichtung - Pflegeberufe
- Wanderlager
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - BKA
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
- Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen
- Sonstige Tätigkeiten
- Sondernutzungen an Straßen (innerhalb Ortschaften)
- Gewerbeabmeldung
- Freie Berufe (nicht zulassungsbeschränkt)
- Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Ergänzungsschule eröffnen
- Durchführung von Messen
- Befähigungsschein - explosive Stoffe
- Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Anerkennung einer Ergänzungsschule - Kultusbereich
- Gewerbe anmelden
- Gewerbeummeldung
- Straußwirtschaft anzeigen
- Sachverständiger - Markscheider
- Sachverständiger - IHK-Bereich
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Rechtsdienstleister, Inkasso, Rentenberater
- Nachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte
- Ihre Dienstleistung: Strausswirtschaft eröffnen
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Sachverständiger - Gashochdruckleitungen
- Gewerbe anmelden
- Laufender Betrieb
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für inländische Gewerbetreibende
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Ihre Dienstleistung: {0}
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Steuerliche Aspekte
- Laufender Betrieb
- Ihre Dienstleistung: {0}
- Verbraucherinformationen
- Überblick
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
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- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
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- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe anmelden
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