Antragsannahme Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialhilfe ist das Landratsamt Bodenseekreis. Den Antrag stellen Sie jedoch im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, Amt für Soziales, Abt. Wirtschaftliche Hilfen, III. Stock, Zimmer 3.04. Von dort wird Ihr Antrag an das Landratsamt weiter geleitet.
Auch die Ortsverwaltung Ailingen nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet diese für Sie weiter.
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Weitere Infos dazu sehen Sie hier.
Voraussetzungen
Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.
Ablauf
Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.
Kosten
keine
Kontakt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142
Fax +49 7541 203 2159
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten