Antragsannahme Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialhilfe ist das Landratsamt Bodenseekreis. Den Antrag stellen Sie jedoch im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, Amt für Soziales, Abt. Wirtschaftliche Hilfen, III. Stock, Zimmer 3.04. Von dort wird Ihr Antrag an das Landratsamt weiter geleitet.

Zuständigkeit

Abteilung Wirtschaftliche Hilfen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.

Ablauf

Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.

Sonstiges

Auch die Ortsverwaltung Ailingen nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet diese für Sie weiter.
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Weitere Infos dazu sehen Sie hier.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier. 

Kosten

keine

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 18.07.2018