Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Hinweis:

  • Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie der Rentenversicherung jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes bekannt geben.
  • Wenn Sie neben einer vorgezogenen Altersrente abhängig beschäftigt oder selbständig sind, dürfen Sie maximal 450 Euro dazuverdienen, um die volle Rente zu erhalten. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie eine Teilrente. Unter Umständen kann die vorzeitige Altersrente sogar ganz entfallen.

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2140
Tel. +49 7541 203 2142

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Alter: je nach Geburtsjahr und Geschlecht unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für Frauen
    • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig.

Ablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Friedrichshafen haben, können Sie Rentenanträge sowie Kontenklärungsanträge beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bürgerservice (bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 07541-203-2150) sowie bei den Ortsverwaltungen Ailingen und Kluftern stellen. Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen und
  • mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit.  Sie können den Antrag auch online stellen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Sonstiges

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten). 

Fristen

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft

Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei Monate nach Antragstellung.

Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. So erhalten Sie gleich im Anschluss an Ihre Beschäftigung Ihre Rente.

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 11.10.2022

Zugehörige Lebenslagen