Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
Hierzu hat die Landesregierung Verordnungen und Richtlinien erlassen (z.B. Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Garagenverordnung usw.), die den besonderen Anforderungen an diese Sonderbauten Rechnung tragen. Sonderbauten sind in der Regel Gebäude, in denen sich eine große Anzahl von Personen aufhält, oft auch Besucher (z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, Schulen/ Hochschulen, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.). Die wiederkehrenden Prüfungen dienen dazu, dass die Baurechtsbehörde feststellen kann, ob das Gebäude insgesamt noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird und insbesondere der vorbeugende Brandschutz eingehalten wird.
Voraussetzungen
keine
Zuständigkeit
Stadt Friedrichshafen
Bauordnungsamt
Ablauf
siehe oben
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabe
Stadt Friedrichshafen, 17.10.2014
Kontakt
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4701
Fax +49 7541 203-84701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten