Unterkünfte für wohnungslose Personen und Haushalte

Personen, die aufgrund einer Notlage wohnungslos werden, können sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle wenden, die über die Unterbringung in einer der Unterkünfte informiert.

Die Beratung und Begleitung von Bewohner/innen in einer Notunterkunft umfasst:Unterstützung bei Antragsstellungen und Behördengängen

  • Beratung und bei Bedarf Vermittlung zu anderen Fachstellen
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Zusammenleben im Haus (zum Beispiel Umgang miteinander, Hausfrieden)
  • Unterstützung/praktische Hilfestellung bei der Suche nach Arbeitsstellen und Wohnraum
  • Herstellen und Halten von sozialen Kontakten
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern (zum Beispiel Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Jobcenter, Landratsamt)
  • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen

Sie erreichen die „Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot“ unter:

  • Tel. +49 7541 203-3134 und -3133 und zusätzlich für alleinstehende wohnungslose Männer +49 7541 304683
  • Fax +49 7541 203-83134 und -83133

Zuständigkeit

Frau Pudic
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
Unterbringung Obdachlose und Flüchtlinge
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 2.06.
Tel. +49 7541 203 2107

Informationen & Sprechzeiten

Frau Ermandraut
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
Unterbringung Obdachlose und Flüchtlinge
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 2.04
Tel. +49 7541 203 2124

Informationen & Sprechzeiten

Herr Schwabe
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 2.06
Tel. +49 7541 203 2127

Informationen & Sprechzeiten

Frau Zalloumi
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
Unterbringung Obdachlose und Flüchtlinge
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum Raum 2.06
Tel. +49 7541 203 2133

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Friedrichshafen

Ablauf

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Termin.

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 23.10.2018